Mindestmietzeit
vom 1.11.2020
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Kündigungsverzicht: Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 01.10.2021 erklären.