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1.170 Ergebnisse für schaden sache

Drohender Rechtstreit mit unserem Ex-Mieter
vom 25.2.2008 40 € Historischer Preis
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Nachdem wir bereits die Einrichtung „Frag-einen-Anwalt“ in gleicher Mietangelegenheit zum Punkt Renovierungspflicht etc. befragt haben, hier weitere Fragen aufgrund unerfreulicher Entwicklungen, die im Zusammenhang mit dem Auszug unseres Mieters stehen. Wir haben 10 Jahre lang mit unserem Mieter friedlich koexistiert – er im an ihn vermieteten Fachwerkhaus, wir im ausgebauten Nebengebäude, in dem wir während unserer D-Aufenthalte (mein Mann und ich arbeiten in Südamerika) wohnten und in dem sich auch meine kleine Firma befindet. Unser Mieter bezahlte die Heizungskosten (Gas) voraus, während wir Wasser, Müll, Kabel voraus bezahlten.
Garagenbelagerung, Baden Württemberg
vom 8.10.2013 60 € Historischer Preis
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Hallo, ich habe eine Scheune erworben, in der auch mehrere Garagen untergebracht sind, um ein 8-Familienwohnhaus zu bauen. Am 14.10.2013 will ich die Scheune abbrechen, da dies ab 16.10.2013 nicht mehr möglich sein wird, da 2 Fledermäuse dort gesichtet wurden und diese dort dann eventuell überwintern. Eine der Garagen wurde belagert durch einen Nachbar, der behauptet, er hätte einen mündlichen Mietvertrag über die Garage.
Vermieter repariert kaputte Scheibe nicht
vom 21.7.2015 25 € Historischer Preis
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Hallo, während ich über Silvester im Urlaub war wurde ein Böller auf meinen Balkon (im 3. Stock) geworfen, der eine Scheibe der Balkontür zum Einsturz brachte. Es waren Böllerreste zu finden, sowie schwarze Ablagerungen am Fensterrahmen.
falschaussage vor gericht
vom 4.2.2010 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Er und seine Anwältin behaupteten vor Gericht (schriftlich und mündlich) das der Architekt des Hauses der sich den Schaden bei uns angeguckt hatte, ein Sachverständigengutachten von sich gegeben hat in dem steht das sich lediglich in einer Ecke Schimmel befindet, das er eine hohe Luftfeuchte bemerkt hat und deswegen der Schimmel wohl unsere Schuld ist und wir ihn dreimal nicht zum Termin gelassen haben, also so in der Art wir wollten ja garkeine Mängelbeseitigung.
Schönheitsreparaturen: Starre Fristenregelung & Abgeltungsklausel
vom 7.8.2006 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Renovierungspflicht bei Auszug. Zunächst ein Überblick über die Situation: - Einzug: 1.5.2003 - Auszug: 31.8.2006 Wohnung wurde gestrichen übernommen (neutrale farbe). Wohnung ist in sehr guten Zustand, Wände sehen aus wie bei Einzug, keine Abnutzung zu sehen (minimale Schrammen, die ausgebessert werden können ohne Problem).
Mietvertrag zustandegekommen?
vom 7.5.2012 55 € Historischer Preis
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Ich möchte zu folgenden Sachverhalt, eine Einschätzung, ob ein Mietvertrag zustandegekommen ist oder nicht. Ich habe eine Mietwohnung zusammen mit dem Verwalter des Wohnhauses, der sich auch um die Vermittlung von Mietverträgen kümmert, am 02.04.2012 besichtigt. Da ich mich für die Wohnung sehr interessiert habe, habe ich am 04.04.2012, wie vom Verwalter gefordert, eine Selbstauskunft ausgefüllt und ihm zur Weiterleitung an den Eigentümer der Wohnung zugeschickt.
Mängel nach Wohnungsübergabe / Einbehalt der Kaution - Wie weit kann der Reparaturaufwand eingeforde
vom 24.1.2011 45 € Historischer Preis
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Guten Tag, es geht um eine Kaution in Höhe von 2.850€, die teils zur Beseitigung von Mängeln einbehalten werden soll. Auf Wunsch des Mieters wurde ein Termin zur Übergabe 14 Tage vor Ablauf des in der Kündigung genannten Termins telefonisch vereinbart. Ziel sollte sein, früher auszuziehen und eine halbe Monatsmiete zu sparen.
Wintergarten
vom 21.11.2005 50 € Historischer Preis
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Ich bin vor 2 Monaten in eine neue Wohnung mit Wintergarten eingezogen und muß jetzt feststellen, dass er bei kälteren Außentemperaturen unter Wasser steht. D.h.,ich mußte ihn räumen damit mir die Einrichtung nicht schimmelt.
Mietkaution - sind die Aufwandskosten gerechtfertigt?
vom 29.7.2014 51 € Historischer Preis
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Hallo, ich bin ende letzten monats aus meiner alten wohnung nach drei jahren ausgezogen. vertraglich wurde damals festgelegt, dass die wohnung nach auszug gestrichen und sauber zurückzugeben ist. nun habe ich ( auch weil durch zwischenmieter alles ein bisschen durcheinander gekommen ist) vergessen die wohnung zu streichen. außerdem gab es noch zwei kleinere stellen an der wand, die repariert werden mussten. an der haustür wurde wohl einmal versucht einzubrechen. es sind deutliche spuren auf schlosshöhe zu sehen, die einen einbruchsversuch wahrscheinlich machen( damals habe ich diesen mangel per e mail an den vermieter weitergegeben). nun haben der vermieter und ich uns die wohnung am 30.06. angeschaut und festgestellt, dass diverse mängel bestehen (u.a. flecken an der wand). per e-mail habe ich dann angeboten die mängel, soweit möglich, selbst zu beheben, allerdings kam als antwort ein kurzes "dafür ist es jetzt zu spät". nach zwei wochen nun bekomme ich eine rechnung inkl belege von material und aufwandskosten von 15x20 euro, also insgesamt 300 euro. meine fragen: 1. muss der vermieter denn nicht noch eine weitere frist setzen, damit ich auch nach auszug noch die mängel beheben kann? 2. das türschloss( 40 euro reparaturkosten) war ja offensichtlich nicht meine eigene schuld, wenn es ein einbruchsversuch war. muss ich das zahlen? 3. sind die aufwandskosten gerechtfertigt?
Wie kann ich rechtlich korrekt hier eine mir zustehende Summe (Sicherheitsleistung) ermitteln?
vom 7.4.2011 40 € Historischer Preis
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Guten Tag, zum Thema Mietrecht habe ich folgende Fragen: Mein Mieter einer 150 qm großen Wohnung zog nun nach 3 Jahren und 2 Monaten aus. Er bezog eine renovierte Altbau-Wohnung, dies wurde im Mietvertag und im handschriftlich verfassten Übergabeprotokoll, in dem jedes Zimmer aufgeführt wurde, festgehalten. Alles wurde mängelfrei damals von mir übergeben, ausser 3 Sockelleisten, das wurde im Protokoll aufgeführt und von mir und dem Mieter unterschrieben.
Renovierung Gewerberaum
vom 27.3.2012 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, der Mietvertrag für unser Büro läuft seit Dezember 1994 und in Kürze werden wir ausziehen (fristgerechte Kündigung ist erfolgt und akzeptiert). Nun steht die Frage nach der ordnungsgemäßen Renovierung an. Im Mietvertrag (Standardformular) wurde geregelt, dass die Schönheitsreparaturen der Mieter übernimmt.
Reparaturkosten als Kostenvoranschlag in der Kautionsabrechnung
vom 16.12.2016 48 € Historischer Preis
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In der Wohnungsübergabe mit der Hausverwaltung waren kleinere Schäden protokolliert und fotodokumentiert, mit der Ansage, bei Nachbesserungen/ Reparaturarbeiten uns innerhalb einer Woche zu informieren, was jedoch unwahrscheinlich sei, da nur kleinere Gebrauchsspuren zu sehen seien.