Ärger nach Auszug (Schönheitsreparaturen)
vom 3.5.2005
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Vereinbarungen zwischen Vor- und Nachmieter haben für den Vermieter keine Gültigkeit. --- Jetzt mein Anliegen: Wenn ich richtig verstanden habe, dann ist dies ein starrer Fristenvertrag und ich hätte eigentlich nicht renovieren müssen. ... Der Vermieter möchte für die Zeit, bis der Mangel behoben ist, Miete von mir. Es gibt keinen Nachmieter, seine Tochter zieht ein.