Beiblatt zu Mietvertrag bez. Schönheutsreparaturen gültig?
vom 1.10.2008
35 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Der Mietvertrag ist ein Standarvertrag der starre Fristen bezüglich der Schönheitsreparaturen vorgibt, also dass alle drei bzw. fünf Jahre die Räume renoviert werden müssen. ... Wir haben jetzt sechs Jahre in der Wohnung gewohnt und die Wohnung war von Anfang an in keinem guten Zustand, Bodenbeläge seit dem Bau des Hauses 1965 drin, die angeblich durch Fachfirma renovierten Türen schliessen nicht weil über die Schnapper gestrichen wurde, die Fenster"bemalung" blättert total ab was unmöglich in sechs Jahren passiert sein kann.