Schönheitsreparatur "handwerskgerecht" ausführen?
vom 21.9.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Der Vermieter möchte das ich die entsprechenden Räume neu Streiche, oder im selben Farbton ausbessere. ... Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. ... Kommt der Mieter den von ihm vorstehend übernommenen Verpflichtungen trotz Fälligkeit und Fristsetzung nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen; Im Falle der Schönheitsreparaturen steht dem Vermieter dieses Recht erst bei Beendigung des Mietverhältnisses zu.