Untervermietung Zeitvertrag
Bei Abschluss des Mietvertrages, der für ein Jahr gelten sollte, bestand die Fluggesellschaft auf einer Vertragsklausel, die die Möglichkeit einer früheren Kündigung mit einmonatiger Künidigungsfrist frühestens ab dem 31.12.2008 vorsieht. Ich habe dieser Klausel zugestimmt, aber auf einem Zusatz bestanden, der mir das selbe Kündigungsrecht als Untervermieter zugesteht. ... Da wir ohnehin vorhaben, länger im Ausland zu bleiben, haben wir ihm daraufhin eine Kündigung für den 01.01.2007 geschickt.