Haftung fuer uebernommene Einbauten vom Vormieter
vom 24.5.2010
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Zum Miet- resp Dauernutzungsvertrag ( Genossenschaft) gehoert noch ein Uebergabeprotokoll, in dem auch die nicht zur Wohnung gehoerenden Gegenstaende gelistet sind, als da waeren : Wandfliesen im Nassbereich der Kueche, Wandfliesen ringsherum und Fussbodenfliesen im Bad, Badewanne eingefliest, Mischbatterie ueber der Badewanne und ueber dem Handwaschbecken. Schon damals stellte sich mir die Frage , wie man wohl ohne die Mischbatterien duschen oder sich die Haende waschen sollte. ... Meine Fragen : 1.)