Bleibe ich auf meine Kosten bei den Mietern sitzen, wenn die Hausverwaltung sich quer
beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Sehr geehrte Anwälte, ich besitze eine ETW und eine Exmieterin akzeptiert nun die Umlagenabrechnung nicht. Mein Anwalt hat bereits die Hausverwaltung wegen einiger Posten angeschrieben und die Exmieterin sozusagen "beruhigt" Der Mieterverein monierte die weitergeleitete Abrechnung der Hausverwaltung unter anderem wegen "Sonstiges" und Vermischung von Gewerbe, sowie die Kosten für den Hausmeister, der offenbar garnicht existiert. ... Ich möchte ihnen mal folende Ausnahme nennen, wo der Vermieter verspätete oder unmögliche Abrechnung infolge falscher Infos der Hausverwaltung nicht zu vertreten hat und Schaden von der Verwaltung auch nach erfolgten Abstimmung bei den WEG Treffen erfolgte, was hier wegen des offensichtlichen Betruges, ( wegen falscher Angabe eines Hausmeisters woh) eh nicht eintrifft.: " Der Vermieter hat den säumigen WEG-Verwalter nachdrücklich (aber erfolglos) angemahnt (Langenberg, Betriebskostenrecht, 3.