Hausverkauf / Kündigung wegen Eigentumsvorbehaltes
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, Unser Vermieter hat sein Haus offenbar verkauft. Eine Eintragung ins Grundbuch hat aber noch nicht stattgefunden. Die Miete, die wir zu zahlen haben ist seit ca. 2 Monaten per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet, d.h. wir sind als Drittschuldner nun bis auf weiteres verpflichtet diese Mietzahlung nicht mehr an den (ehemaligen ?)