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840 Ergebnisse für kündigung vorzeitig

Kündigungsfrist 3 Monate?
vom 17.8.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Zu den Kündigungsfristen heißt es im Mietvertrag: Für den Fall der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist 3 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes weniger als 5 Jahre vergangen sind. 6 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes 5 Jahre vergangen sind. 9 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes 8 Jahre vergangen sind. 12 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes weniger als 10 Jahre vergangen sind.
Laufzeit Mietvertrag - Staffelmiete
vom 8.2.2009 20 € Historischer Preis
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Ich möchte eine Klausel einbauen, dass ich bei Gewerbeabmeldung bzw. schwerer Krankheit das Büro vorzeitig auflösen kann. 2. ... <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/545.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 545 BGB: Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses">§ 545 BGB</a> findet keine Anwendung. (5) DAs Recht auf vorzeitige Vertragsbeendigung aufgrund Tod, schwerer Krankheit, Gewerbeaufgabe etc. bleibt davon unberührt (6) Die Übergabe der Mietsache erfolgt am 01.03.2009 Vor der vollständigen Bezahlung der Miete gem. § 3, der ersten Vorauszahlung auf die Betriebskosten gem. § 4 und der vereinbarten Kautionszahlung gem. § 12 hat der Mieter keinen Anspruch auf die Übergabe der Mietsache. § 3 Miete (1) Die Miete beträgt monatlich ab 01.03.2009300,00 € ab 01.03.2010400,00 € ab 01.03.2011500,00 € (2) Für den Fall, dass sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden (Basis 2005 = 100) vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der letzten Anpassung um 5 % nach oben oder unten verändert, erhöht oder ermäßigt sich die Miete im selben Verhältnis automatisch ab Beginn des Folgemonats.
Unklares Mietende, Renovierung während Mietzeit
vom 28.8.2014 33 € Historischer Preis
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Eine schriftliche Kündigung mit Unterschrift habe ich nicht eingereicht. - Ich habe mich mit meinem Vermieter darauf geeinigt, das Bad zu streichen, sonst seien von meiner Seite keine Arbeiten notwendig. - Mein Vermieter kündigte an, das Parkett abschleifen zu wollen, bevor er einen Nachmieter einziehen lässt. - In einem Mailwechsel habe ich zugestimmt, eine frühzeitige Wohnungsübergabe zu machen, aber das Mietende erst bei Neuvermietung an den Nachmieter zu setzen - hierbei war ich davon ausgegangen, dass eine Neuvermietung zum 1. ... Ändert sich die rechtliche Situation, wenn ich jetzt noch eine schriftliche Kündigung hinterhersende = erkenne ich dadurch an, dass das Mietverhältnis offiziell noch nicht beendet ist?
Wohnungskündigung bei zwei Mietern
vom 5.11.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Zeitmietvertrag war wegen der Ausbildungsdauer der beiden abgeschlossen bis zum 30.07.2009 Inzwischen kam es dann wohl zur Trennung der beiden und der Vater des Mieters bat mich dann Ende Mai 2008 vorzeitig seinen Mietvertrag zu beenden. ... Nach der Kündigung durch den Vater des Mieter habe ich die Mutter der minderjährigen Mieterin schriftlich gebeten mir mitzuteilen ob sie an ihrem Mietvertrag festhalten möchte oder auch kündigen möchte. ... Eine Kündigung erhielt ich aber nur von einem Mieter.
Immobilie mit Mieter Kaufen -Zweckgebunden/ Wohnberechtigungsschein)
vom 19.10.2006 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
hallo, folgende sachverhalt: ein direkter nachbar (Eigentümer ist unsere Gemeinde/Stadt) möchte seine immobilie verkaufen. es handelt sich um ein vier familienhaus. die wohnungen sind alle langfrisitg vermietet. mieter 1 einzug 1966 (alte dame) mieter 2 einzug 1983 mieter 3 einzug 1987 (eine frau mit behinderten kind) mieter 4 einzug 2003 da dieses haus damals mit fördermittel gebaut worden ist, ist es bis 31.12.2009 festgeschrieben, das nur leute mit einem wohnberechtigungsschein dort einziehen dürfen (zweckgebunden). weitere verbindlichkeiten gibt es nicht. nun möchte ich für das haus ein angebot abgeben. meine frage und unsicherheit wäre: wohnung 3 würde ich gerne wegen eigenbedarf kündigen (meine eltern sollen einziehen), möglich? wohnung 2 würde ich auch gerne wegen eigenbedarf kündigen (mein bruder soll einziehen), möglich? zählt die tatsache bzgl. den wohnberechtigungsschein überhaupt bei eigenbedarf?
Vertrag erst nach 3 Jahren kündbar?
vom 13.8.2008 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Guten Tag, wir haben letztes Jahr zum 01.06.2007 einen Mietvertrag für ein Haus abgeschlossen. Da wir uns nun von diesem Haus distanzieren müssen, haben wir gekündigt - im Vertrag steht, dass der Vertrag 3 Jahre lang nicht kündbar sei. Wir mussten diesen Vertrag so unterschreiben, da wir das Haus ansonsten nicht bekommen hätten.
Maklervertrag - Kündigung?
vom 3.6.2008 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, zu folgendem Sachverhalt bitte ich Sie um eine rechtliche Beurteilung und - wenn möglich - Handlungsempfehlung: Ich habe im September 2007 gemeinsam mit meiner damaligen Lebensgefährtin (nicht verheiratet) ein Einfamilienhaus erworben. Wir waren beide zu gleichen Teilen im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Zwischenzeitlich habe ich mich im März 2008 von dieser Lebensgefährtin getrennt.
Eigenbedarfskündigung trotz Zeitmietvertrag?
vom 12.3.2008 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Aufgrund eines beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes in den USA haben wir unser Haus zum 20.12.2006 für 3 Jahre an eine amerikanische Familie vermietet, die beruflich bedingt für einen befristeten Zeitraum in Deutschland lebt. Der Mietvertrag enthält ein datiertes Mietende (31.12.2009) sowie eine Begründungsklausel ("Aufgrund eines zeitlich befristeten Auslandsaufenthaltes der Vermieter ist der Mietvertrag befristet"). Es gibt auch eine Kündigungsklausel, nach der das Mietverhältnis jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen gekündigt werden kann.
Welche Kündigungsfrist habe ich?
vom 11.4.2012 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich habe aber in meinem Einheitsmietvertrag auch die Klausel §549 Abs. 2 Nr. 2 BGB stehen, der wie folgt lautet: Die Vorschriften über die Mieterhöhung (§§ 557 bis 561) und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum (§ 568 Abs. 2, §§ 573, 573a, 573d Abs. 1, §§ 574 bis 575, 575a Abs. 1 und §§ 577, 577a) gelten nicht für Mietverhältnisse über Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt. und mit §573c BGB: Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.