gemietete Wohnung zu Mietbeginn nicht bezugsfertig
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Diese lautet: "Wird die Mietsache zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfuegung gestellt, so kann der Mieter Schadenersatz nur fordern, wenn dem Vermieter wegen der nicht rechtzeitigen Bezugsfertigkeit oder Räumung der Mietsache durch den Vormieter Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit zur Last faellt. Das Recht des Mieters zur Mietminderung und fristlosen Kuendigung wegen nicht rechtzeitige Gebrauchsgewaehrung bleibt unberuehrt." ... Wie sieht es im Falle einer fristlosen Kuendigung mit Schadenersatzanspruechen aus?