Sehr geehrte/r Berater/in, ECKDATEN: Beginn des Mietverhältnisses: 01.01.2000 Fristgerechte Kündigung zum:01.12.20004 Wohnungsgröße: 70qm, 3 ZKB, Miete ca. 580 Euro kalt Mieter: 2 Personen PROBLEM: Unsere Vermierin verlangt jetzt von uns die folgenden Schönheitsreparaturen: 1.Streichen der Wände und Decken 2.Reinigung des Teppichbodens (den die Vermierin vor Einzug auf ihre Kosten verlegt hat) 3.Ersatz des PVC-Bodens in der Küche (lag schon vor unserem Einzug dort, wurde von uns an einer Stelle beschädigt) 4.Streichen des Holzwerks (Innentüren, Fußleisten, Innenseiten der Fenster) MÜNDLICHE VEREINBARUNGEN BEI EINZUG: Die Vormieter sollten Wände und Decken streichen und eine schadhafte Stelle an einer Holztür ausbessern. ... Hier sind die relevanten Auszüge daraus: „ §16 Ziffer 4 a)Der Mieter ist verpflichtet, Schönheitsreparaturen (das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, heizkörper einschließlich heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen) in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Reihenfolge achgerecht auszuführen.