Rückgabe Mietkaution nach Zwangsverwaltung des Mietobjektes
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, folgender Sachverhalt: - Mit Beginn zum 01.11.2003 (Mietvertrag unterzeichnet am 28.10.2003) habe ich eine Wohnung gemietet. ... Die Kündigung hat meine Frau persönlich bei HV B vorgelegt. ... Dazu sei folgendes angemerkt: Meine eigene Recherche ergab das hier <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/566a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 566a BGB: Mietsicherheit">§566 a BGB</a> (hinsichtlich Rückzahlung der Mietkaution von Eigentümer C bzw.