Daher wollten wir fragen, ob es überhaupt vertragsrechtlich/etc. möglich ist, vorzeitig auszutreten, ggf. das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen, bzw. ob es sich bei meiner Lebensgefährtin um einen Härtefall handele oder sogar Schadensersatzansprüche möglich sind, da sie in dieser Zeit sehr leiden musste bzw. ob gewisse Artikel aus dem Mietvertrag ungültig sind bzw. strafrechtlich relevant. ... Zusätzlich habe ich den Nachtrag + die "Hausordnung" zur Verfügung: http://up.picr.de/21578777ka.jpg http://up.picr.de/21578792wc.jpg §2 Mietzeit und Kündigung (Vertrag bestimmter Dauer wegen Bauplanung) 2.1Das Mietverhältnis beginnt mit dem 10.11.2014 und endet am 30.09.2015 §3 Außerordentliche Kündigung Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, a)wenn die Benutzung der Wohnung / Zimmer mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist (§ 544 BGB), b)wenn der Mieter nach Abmahnung durch den Vermieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mieträume fortsetzt, der die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt (§ 553 BGB) oder c)wenn der Mieter sich mit einer Monatsmiete in Verzug befindet. §4 Miete und Nebenkosten Die Miete beträgt monatlich in Euro 250.