Bitte überprüfen Sie die folgenden Auszüge aus unserem Mietvertrag auf ihre Gültigkeit hin. ... Schönheitsreparaturen bei Auszug Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten zeitanteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe (Quote) zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit bei den Naßräumen (Küchen, Bäder, Duschen) länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33% der Kosten, liegen sie sie länger als zwei Jahre zurück 66%, bei mehr als drei Jahren 100%. ... Darüber hinaus hat der Mieter die Möglichkeit selbst zu renovieren; die Schönheitsreparaturen müssen jedoch fachgerecht in mittlerer Art und Güte ausgeführt; ist der Mieter einer entsprechenden Aufforderung mit Fristsetzung nicht oder nur unzureichend nachgekommen, so hat er die entsprechende Quote gemäß Kostenvoranschlag zu zahlen.