Veränderungen dieser Art, denen der Vermieter nicht ausdrücklich zugestimmt hat oder bei Wahrung seiner berechtigten Interessen nicht hätte zustimmen müssen, verpflichten den Mieter zum Schadensersatz. c) Der Vermieter ist weder verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, noch deren Kosten zu tragen. 7. ... Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlußvorrichtungen von Fensterläden, außerdem für Bedienvorrichtungen der Rolläden, soweit sie jeweils seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen und im Einzelfall einen Betrag von 150,00 € nicht übersteigen, zu tragen. ... ... - Sollte der Vermieter ein Angebot für die Arbeiten von einer Firma einholen, muß ich für diese Kosten aufkommen, auch wenn er die Arbeiten dann garnicht durchführt?