schadenersatz bei Eigenbedarfskündigung
vom 8.8.2010
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
ich bin am 1.mai 2010 eingzogen, jetzt am 1. August 2010 habe ich die Künigung zwecks eigenbedarf bekommen, wegen trennung. für mich ist dies eine ziemlich hohe belastung finanziell kann ich schadenersatz stellen, weil thema trennung auch schon vor meinem Einzug zur debatte stand