Rücktritt vom Mietvertrag vor Einzug und Beginn der Laufzeit
vom 19.10.2010
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Ein Schlüssel für die Wohnung wurde mir ebenfalls bis heute noch nicht ausgehändigt. ... Meine Fragen: Gibt es eine Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, weil noch kein Einzug erfolgt ist und der Vertragsbeginn noch in der Zukunft liegt ? Muss ich den Vertrag (soweit entstanden) kündigen und wenn ja, zu wann ?