Vorkaufsrecht des Mieters und 577 ff BGB
SV: möchte in einem nicht6 FH Haus (6 verschiedene Eigentümer; keine ö-R- Auflagen,..)eine Wohnung von einem Eigentümer erwerben (=Eigentümer seit 6 Jahren) und diese dann beziehen (Kündigung des Mieters wegen Eigenbedarfs; Mieter = kein Härtefall...).