Hier die Fakten: - (Einheits-)Mietvertrag seit 1.11.1995 auf unbestimmte Zeit - Der Absatz §3, 4 (Miete und Nebenkosten) „Der Vermieter ist berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses jeweils nach Ablauf eines Jahres zum Zweck der Anpassung an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse zu verlangen" ist durchgestrichen - Unter §20 ‚Weitere Vereinbarungen‘ steht handschriftlich: „der Mietzins bleibt drei Jahre unverändert, ab 1.11.98 erhöht sich die Miete auf 750 DM (vorher 700DM), dann jährlich um 15 DM"; in einem handschriftlichen Schreiben vom 29.4.02 steht: " (Für die 2. ... Stock (Wohnung 65m2 + anteilig 5m2 Dachterasse (15m2) auf einer ehemaligen Metzgersküche): Anfangs 700 DM + 150 DM Nebenkosten („Allgemeinstrom, Schornsteinfeger, Heizung (s.u.), Hausversicherung, Grundbesitzabgaben wie Abwasser, Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung" + Verweis auf §5,4); inzwischen insgesamt 549,50 Euro; davon sind 126 Euro Nebenkosten, also 423,50 Euro Miete => Erhöhung vom Vermieter zwischendurch mal ausgesetzt wg erheblicher Lärmbelästigung durch ehemaliges Sushi-Restaurant im Erdgeschoss ) - Heizung wird nicht nach realem Verbrauch, sondern anteilig nach m2 berechnet – meine Wohnung ist die größte im Haus, also zahle ich am meisten. ... Das Flachdach ist sonst nur über die benachbarte Tiefgarage und Nachbarflachdach (auch mit Klettern verbunden) zugängig. - Rauchmelder in der Wohnung habe ich vor einigen Jahren in Absprache mit dem Vermieter auf eigene Kosten anbringen lassen, die im Treppenhaus hat er übernommen Da mir sehr viel an der Wohnung liegt und ich auf keinen Fall ausziehen möchte und die Vermieterin eine ‚toughe‘ Frau ist, habe ich das Gefühl, ihr irgendwie entgegenkommen zu müssen.