Gibt es hier noch eine Möglichkeit, diese Kosten vom Vermieter zurückzufordern? (Leider habe ich die Kosten dafür bisher immer bezahlt, zuletzt für 2010 aber unter Vorbehalt) Auszug aus dem Mietvertrag (Herausgeber: Haus und Grund Karlsruhe, Stand 06/07) §17 Laufende Schönheitsreparaturen, Art und Ausführung von Arbeiten 1.Der Vermieter ist zur Durchführung lfd. ... Diese Verpflichtung besteht im allgemeinen… Zu den Schönheitsreparaturen gehört u.a.: Entfernen alter Tapeten, Tapezieren, Anstreichen von Decken und Wänden… 5.Alle vom Mieter vorzunehmenden Arbeiten sind fachgerecht und auf seine Kosten durchzuführen. §18 Schönheitsreparaturen bei Vertragsende, Abgeltung noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen 1.Hat der Mieter die ihm nach diesem Vertrag obliegenden fälligen und nach den allgemeinen Regeln (§17, Ziff. 2) erforderlichen Schönheitsreparaturen zum Vertragsende nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht ausgeführt, so hat ihn der Vermieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Durchführung dieser Arbeiten … aufzufordern. § 24 Rückgabe der Mietsache… 1.Die Mieträume einschl.