Kündigung wegen unzureichender Wärmeleistung Gewerberaum
vom 25.10.2012
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind Mieter von einem Gewerberaum / Bekleidungsgeschäft. Der letzte Winter war für uns schwierig da die Räumlichkeiten nicht ausreichend beheizbar waren. Die Heizung funktioniert ist aber wohl für den großen Laden auf 2 Etagen mit großer Schaufensterfront nicht ausreichend genug, es war trotz allem kalt so das bei geringen Minusgraden unsere Mitarbeiter Ihre Jacken anziehen mussten um so schlimmer für unsere Kunden die natürlich bei kühlen Raumtemperaturen sich nicht wohl fühlen was deutlich am Umsatz erkennbar war.