Laut der Internetseite sollten 2,5Kaltmieten gezahlt werden.Weil ich der Maklerin so sympathisch war, sollte ich schließlich nur noch 1000eur zahlen, aber bar, ohne Rechnung, die auf drängen doch erhalten habe. ... Hat der Mieter die Schönheitsrep.übernommen, so hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle dahin-je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung-erforderliche Arbeiten auszuführen.Zu den Schönheitsrep.gehören:Entfernen aller Tapeten , Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung,das Streichen der Heizung u Rohre sowie anderer Versorgungsleitungen, Innentüren, Fenster...sowie der übrigen Holzteile, bei übermäßigen Abnutzungsspuren des Abziehen oder Abschleifen der Parkettfußböden und deren Versiegelung, die Reinigung der Teppichböden.Diese Arbeiten müssen in fachmännischer Qualitätsarbeit-hand-werksgerecht-ausgeführt werden.