Sonderkündigungsrecht §573 a BGB
vom 26.9.2007
25 €
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Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, wir besitzen 2 nebeneinander liegende Reiheneinfamilienhäuser,die Gärten der Häuser wurden zusammengelegt.In einem Haus wohnt unsere Tochter mit ihrer Familie, das andere Haus ist an eine Familie seit 2 Jahren vermietet.Wir wollen der Mieterfamilie kündigen und von dem Sonderkündigungsrecht nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 573a BGB: Erleichterte Kündigung des Vermieters">§573a BGB</a> Gebrauch machen. Dazu wollen wir die beiden Häuser notariell zum 2-Familienhaus umschreiben lassen. Da man sich aber nur auf §573a stützen kann, wenn man selbst mit im Haus wohnt, haben wir vor, unsere Tochter mit ins Grundbuch eintragen zu lassen, damit sie den Mietern kündigen kann.