Sehr geehrter Anwalt, ich bitte um schnellste Beantwortung folgender Frage: Ich bin Eigentümerin der EG Whg. eines 2-Fm.Hauses, meine Anteile sind 566/1000. ... Nun frage ich mich aber folgendes: Muss ich dies hinnehmen und desweiteren hätte die Terrasse direkt in deren Sondernutzungsrecht allerdings direkt am Hauseingang denn überhaupt erstellen werden dürfen...mein Gedanke, ist dies Rechtens ..mich hat man nicht gefragt und jetzt habe ich da einen türkischen Basar, mit Wäschespinne, Spielzeug, Plastikmöbel, Kinderwagen die den Hausweg versperren. Eine Alternative, wäre, sofern die Terrasse einer Genehmigung bedurft zu sagen, " Sie erlauben mir den Sichtschutz und behalten Ihre Terrasse oder Sie verlegen Ihre Terrasse in den anderen Teil des Gartens und bringen den Garten hier am Hauseingang auf Vordermann.