Schönheitsreparaturen in meiner Mietwohnung
vom 18.7.2017
52 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann / Münster
Guten Tag, wir haben unsere Wohnung gekündigt. Laut Hausverwaltung sollen die inneren Fenster unserer Doppelkastenfenster gestrichen werden. Laut Mietvertrag ist das die Aufgabe des Mieters.