Kündigung Mieter bei Zahlungsverzug
vom 22.10.2008
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Nun zu meiner Frage: Ich möchte eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug aussprechen. ... Sollte der Polizeibericht dem Mieter Fahrlässigkeit bescheinigen, so ist aus diesem Grunde ebenfalls eine fristlose Kündigung möglich. Kann ich eine zweite fristlose Kündigung dann aussprechen?