Kündigung durch Ehefrau Vermieter
vom 14.12.2019
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Mietverhältnis besteht zwischen Herrn Vermieter und den Mietern. Kündigung erfolgt durch Herrn Vermieter und seine Ehefrau, es wird in dieser Kündigung explizit davon gesprochen, dass das Mietverhältnis zwischen Herrn und Frau Vermieter und den Mietern bestehe. ... Nach Auffassung der Mieter kann nur ein Vermieter einen solchen haben, da Räumungsanspruch aus dem Mietrecht stammt.