Auserordentliche Gündigung bei Untermiete
vom 15.1.2006
30 €
Historischer Preis
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Zum Sachverhalt: Ich wohne seit 01.11.04 bei einer Bekannten zur Untermiete, sie ist Hauptmieterin. Wir haben keinen Vertrag abgeschlossen, die Untermiete ist aber bei den Haupt - Vermietern von Anfang an bekannt. Jetzt hat sie mir am 03.01.06 zum 08.01.06 aus privaten Gründen schriftlich gekündigt.