Schönheitsreparaturen - ist diese Klausel unwirksam?
vom 2.2.2009
40 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
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Nun möchte der Vermieter (Eine Immobilienfirma) von uns die Schönheitsreparaturen erledigt wissen.Dazu hat er uns nach Erhalt der Kündigung einen Standard-Kostenvoranschlag eines Ortsansässigen Malerbetriebs vorgelegt in dem ein "einfacher Überholungsanstrich" an Decke und Wänden angeboten wird. Für unsere Wohnungsgröße (74qm) ergeben sich daraus Kosten von Brutto: 1166,20 Euro Unser Mietvertrag sagt zu Schönheitsreparaturen folgendes: §23 Schönheitsreparaturen 1.