außerordentliche fristlose Kündigung, mehrere Gründe
Sehr geehrte Damen und Herren, meinen Fragen liegen in chronologischer Abfolge folgende Tatsachen zugrunde : - Mieter ist Messie (Schimmel, Kot etc – unterstellen Sie bitte, dass die Anforderung des 543 Nr. 2 erfüllt ist) - Abmahnung samt Frist 2 Wochen + Aufforderung neuer Besichtigungstermin nach Fristablauf - Verweigerung erneute Besichtigung - Antrag auf einstweilige Verfügung : Betreten zwecks Besichtigung - mündliche Verhandlung (Richter : Verhandlung statt Beschluss da Antrag 3 Tage vor Ablauf der Frist) - Säumnis Mieter , VU - Antrag Vollstreckungsklausel + Zustellungsvermerk : bis heute noch nicht erhalten - seitdem hat Mieter zusätzlich für 2 Mon keine Miete gezahlt 1) Hätte es eine Alterntative zu dem beschrittenen Weg gegeben dh hätte die Weigerung des Mieters, einen erneuten Besichtigungstermin nach Ablauf der in der Abmahnung enthaltenen Frist zu gewähren, bereits genügt um eine Erfolglosigkeit der Abmahnung zu attestieren und nach 543 Nr.2 zu kündigen oder war die einstweilige Verfügung bzgl erneutem Betreten (um beim Betreten bzw bei der Feststellung, dass der Abmahnung nicht nachgekomen wurde die Kündigung überreichen zu können) der einzig gangbare Weg ? 2) wenn ich jetzt fristlos gem 543 Nr.3 a kündige und der Mieter die Kündigung nicht durch Zahlung abwendet : wie mache ich dann später den weiteren Kündigungsgrund des 543 Nr.2 geltend ? ... 3) 543 Nr. 3 a eröffnet später nur die Möglichkeit der Räumungsklage 543 Nr. 2 hat gute Chancen hinsichtlich einer weiteren einstweiligen Verfügung bzgl Räumung würde die Räumungsklage bzgl 543 Nr.3 a einem nachfolgenden Antrag auf einstweilige Verfügung bzgl 543 Nr. 2 entgegenstehen ?