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2.390 Ergebnisse für kündigung fristlos

Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung
vom 2.12.2016 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Am 01.12.2016 erhielt ich vom Vermieter eine fristlose Kündigung des Zimmers wegen unerlaubter Untervermietung ohne vorherige Abmahnung. Meine Frage ist, ob die fristlose Kündigung rechtens ist und ob eine Kündigung - auch eine ordentliche - im Hinblick auf die mündliche Zustimmung des Vermieters überhaupt möglich ist.
Fristlose oder fristgerechte Kündigung
vom 19.7.2008 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgendes Problem: Einem Mieter mußte während des laufenden Kalenderjahres bereits zweimal fristlos gekündigt werden wegen Mietrückstandes von jeweils 2 Monatsmieten. ... Werktag des nächsten Monats somit wieder fristlos gekündigt werden muß. ... Nun meine Frage: Besteht die Möglichkeit diesem Mieter nun auch fristgerecht zu kündigen ( 3 Monate ) und das endgültig, und zwar mit der Begründung, daß in diesem Jahr bereits zweimal fristlos wegen Zahlungsverzug gekündigt werden mußte und er nun schon wieder eine Miete ( Julimiete ) bis heute nicht bezahlt hat?
fristlose Kündigung Mietvertrag - vorsätzliche Schädigung des Vermieters
vom 29.1.2009 35 € Historischer Preis
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Während des Telefonats flippte die Verwalterin völlig aus, schrie mich an, bezeichnete mich als „Klugscheisser“, kündigte mir aufgrund meiner Frechheit fristlos die Wohnung und brach das Gespräch ab. Kurz darauf erhielt ich die Kündigung in Schriftform. Begründung der Kündigung: Ich hätte die Wohnung in böser Absicht und mit Vorsatz beschädigt, indem ich sie bei Minusgraden nicht ausreichend beheizt habe.
Ladenlokal fristlos kündigen
vom 2.4.2015 51 € Historischer Preis
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Reguläre Kündigung ist erst zu September möglich. ... Meine Frage: kann ich diesen Gewerbemietvertrag fristlos kündigen aufgrund dieses Mangels? ... Kann ich bei Gewerbeaufgabe fristlos kündigen?
Hausmeister betritt Wohnung in Abwesenheit - fristlose Kündigung gerechtfertigt?
vom 22.4.2009 30 € Historischer Preis
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Allerdings entnehme ich aus diversen Urteilen, dass ein eigenmächtiges Betreten der Wohnräume als Hausfriedensbruch zu werten ist und eine fristlose Kündigung rechtfertigt - so z.B. im Urteil vom LG Berlin, Urteil vom 09.02.1999 - <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?... Was muss ich bei einer fristlosen Kündigung beachten und muss mein Vermieter diese so akzeptieren bzw. kann er diese auch ablehnen?
Vermieter kündigt fristlos. Nimmt diese aber nicht zurück trotz Zahlung.
vom 12.9.2018 26 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde im januar fristlos aus der Wohnung gekündigt, wegen Zahlungsrückständen. ... Der Vermieter hat sich darauf nicht mehr gemeldet und auch die fristlose Kündigung nicht zurück genommen. ... Schließlich bin ich ja weiterhin fristlos gekündigt.
fristlose Kündigung des Vermieters - Stundung offener Zahlungen?
vom 2.2.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, gestern habe ich per Einschreiben die fristlose Kündigung durch die Rechtsanwältin unseres Vermieters erhalten, die mit 28.01.2008 datiert ist, aus folgendem Grund: 3 1/2 Monate Mietschulden in Höhe von 1505€.Namens und in Vollmacht wird die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach §543 II Nr.3 wegen Zahlungsverzuges ausgesprochen, mit der Aufforderung die Wohnung zum 14.02.2008 an den Vermieter herauszugeben und mich zuvor zwecks Übergabe mit meinem bekannten Ansprechpartner der Mandantschaft in Verbindung zu setzen. Weiterhin werde ich aufgefordert, die aus der anliegenden Kostennote Kosten in Höhe von ca 230€ zu begleichen, die wegen meines Verzuges zu meinem Lasten gehen.Weiterhin wird mit dem Schreiben einer weiteren Nutzung über dem 14.02.2008 hinaus ausdrücklich widersprochen.Ferner werde ich davon unterrichtet, dass sie bereits Auftrag zur Erhebung der Räumungsklage gegen mich erhalten zu haben, die sie nach Ablauf der Räumungsfrist im Falle der Nichträumung anhängig machen werden..Dies ist das Schreiben derRAin..Am 22.01.2008 habe ich jedoch aber 2Briefe an die Hausverwaltung per Einschreiben zugesendet,die eine ist meine Kündigung des bestehenden Mietverhältnisses fristgerecht zum 30.04.2008 mit der Bitte um Bestätigung meines Schreibens.. 2.Einschreiben war bezogen auf die Mietrückstände, wobei ich die Hausverwaltung inständig gebeten habe, mir die Mietschulden zu stunden und dass ich bis allerspätestens vor dem Auszug noch alles begleichen werde.Da ich seit dem 01.01.08 arbeitslos bin und mein Mann nur 400€ verdient,ist es uns leider momentan nicht möglich die Gesamtforderung sofort zu begleichen.Ich beziehe Arbeitslosengeld1,gestern habe ich eine Überweisung der ARGE in Höhe von 207€bekommen;da ich mich zum 21.01.08 erst angemeldet habe, mein monatliches Leistungsbezug wird ca550€ ab dem nächsten Monat betragen-viel zu wenig um unseren Lebensunterhalt zu sichern,zumal beträgt die Miete 430€ hinzu kommen 33€ für Strom.Was sollen wir jetzt machen, da wir in der kurzen Zeit keine Wohnung finden können und kein Geld haben?!?!
Kündigung Untervermietung
vom 3.4.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wegen der ausstehenden Mietzahlungen habe ich sie letzte Woche abgemahnt mit Ankündigung der fristlosen Kündigung, wenn die Summe nicht innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Abmahnung gezahlt wird (Einschreiben mit Rückschein). ... Kann ich auch vor Ablauf der zunächst genannten Frist fristlos kündigen, da nun erneut eine Mietzahlung ausbleibt? ... Wie könnte ich eine ordentliche Kündigung mit Frist von drei Monaten begründen?
Kündigung durch Ruhestörung
vom 8.1.2020 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bin am 01.01.2020 in eine neue Wohnung eingezogen und schnell musste ich Festellen das die Decke nicht isoliert ist und ich sowohl jeden Schritt als auch jedes Wort von der Vermieterin über mir höre ist eine ist in diesem Fall eine fristlose Kündigung durch mich möglich.
E I L I G ! ! Fristlose Kündigung/Räumungsklage
vom 13.8.2007 40 € Historischer Preis
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Die Miete wurde auf unser Konto zurückgebucht (das kann ich mir nicht erklären) und daraufhin bekamen wir die fristlose Kündigung, da nun mit der verspäteten Mietzahlung bzw. nicht eingegangenen Mietzahlung, der Summe der Mietminderung und der Stromrechnung vor unserem Mietzeitraum 2 Monatsmieten / erheblicher Rückstand erreicht seien. Um die Zahlung der Miete habe ich mich bereits vor der Kündigung bemüht, den Anwalt angerufen, die Banken usw. ... Meine Frage ist: Was kann oder muss ich tun, um die Kündigung/Räumungsklage und ggf. auch die Umwandlung in eine ordentliche Kündigung abzuwenden.
Anmahnung vor fristloser Kündigung wegen Mietschulden?
vom 19.9.2008 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wenn nun auch die Oktobermiete nicht fristgerecht vorliegen sollte und die Septembermiete bis dahin nicht gezahlt worden ist, dann habe ich doch die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung auszusprechen und gleichzeitig kann ich zur Sicherheit eine fristgerechte Kündigung aussprechen. Frage: Muss ich vor der Aussprechung einer fristlosen Kündigung schriftlich, d.h. per Einschreiben angemahnt haben oder reicht Anmahnung per Email? ... Muss ich das „Spielchen“ mit den nachlässigen Mietzahlungen bei Aushebelung der fristlosen Kündigung durch sofortige Begleichung der Mietschuld durch den Mieter bis zum 31.01.2012 mitmachen?