Bleibe ich auf meine Kosten bei den Mietern sitzen, wenn die Hausverwaltung sich quer
beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Dies ist aber nicht der Fall, denn ich habe öfters zum einen kein Schreiben von der Hausverwaltung zwecks Termin der Eigentümerversammlung erhalten und wenn ich was bekomme, dann steht dort regelmäßig, dass es nicht genügend Leute gibt, die da sind, dann steht im Protokoll, dass die Sitzung geschlossen wird und dann kurz danach neu geöffnet wird und dann irgendwie auch mit einer Minderheit der Eigentümer mehrheitsfähig sein soll. ... Ich möchte ihnen mal folende Ausnahme nennen, wo der Vermieter verspätete oder unmögliche Abrechnung infolge falscher Infos der Hausverwaltung nicht zu vertreten hat und Schaden von der Verwaltung auch nach erfolgten Abstimmung bei den WEG Treffen erfolgte, was hier wegen des offensichtlichen Betruges, ( wegen falscher Angabe eines Hausmeisters woh) eh nicht eintrifft.: " Der Vermieter hat den säumigen WEG-Verwalter nachdrücklich (aber erfolglos) angemahnt (Langenberg, Betriebskostenrecht, 3. ... Zum Thema Vorauszahlungen in der Sache bitte ich fogendes u berücksichtigen.: "Urteil des LG Berlin: „Nach § 560 Abs. 4 BGB darf eine Anpassung der Vorauszahlungen erst nach einer Abrechnung über die Betriebskosten verlangt werden…." http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/2005/FOBetriebskostenAusschlussfrist.pdf Soll aber wegen vgl. auch.