Sehr geehrte Rechtsanwälte, wir bewohnen seit Längerem eine Mietwohnung. ... Zugleich droht der Vermieter, andernfalls entweder eine fristlose oder hilfsweise ordentliche Kündigung vorzunehmen.Zudem verweist der Vermieter darauf, dass wir ja die Schönheitsreparaturen zu tragen hätten. Frage: Wird sich der Vermieter mit der Kündigung durchsetzen können, sollten wir seiner Aufforderung nicht nachkommen, den Kürzungsbetrag zurückzuzahlen, obwohl er die Instandsetzung verweigert?