Kündigung wegen Hochwasser
vom 19.7.2013
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Philipp Wendel / Winnenden
Sehr geehrte damen und herren, ich habe einen Gewerberraum angemietet im Keller Grundlage ist ein Standard Mietvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist. ... Durch das Hochwasser im Juni ist ca 35 cm Wasser in alle Räume eingedrungen ( durch die Fliesen am Boden )und ca 10 Tage im kpl Büro gestanden. ... Jetzt meine Frage: Mein Vermieter besteht auf die 3 monatige Kündigungsfrist und ein kpl renoviertes Büro Weiterhin besteht er auf Mietzahlungen obwohl die Luftfeuchte nach wie vor über 60 ist und wahrscheinlich Schimmelbildung hinter den Holzverkleidungen Kann ich fristlos zum 31-07 kündigen Besteht Schadenersatzplicht vom Vermieter aufgrund des Arbeitsausfalls und des notwendigen Umzugs Wie steht es mit Renovierungpflicht?