Mietrecht - Mietminderung bei Baulärm / Übergabe der Wohnungsverwaltung
vom 29.1.2011
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus / Trier
Die Verwaltung wurde zu Beginn diesen Jahres vom Vermieter an eine Wohnungsverwaltungsgesellschaft übergeben. Diese verlangt nunmehr, dass der Wasserverbrauch vom Mieter selbst angemeldet und deren Kosten, die bislang Bestandteil der Nebenkostenvorauszahlung waren, zusätzlich getragen werden, was einer summarischen Nebenkostenerhöhung um 40 Euro entspricht. ... Der Vermieter plant eventuell, die Kosten der Wohnungsverwaltungsgesellschaft auf die Nebenkosten umzulegen.