Im Zuge dessen kündigte ich auch den Mietvertrag für den im Zusammenhang mit der Wohnung selbst genutzten Tiefgaragenplatz (mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Monats, in dem ich die Wohnung übergebe). ... Der Vermieter weigert sich mit Verweis auf die Kündigungsklausel im Mietvertrag meine Kündigung anzunehmen: Die Kündigungsklausel: „Das Mietverhältnis wird auf die Dauer von 20 Jahren, von Beginn des Mietverhältnisses an, seitens [Name Vermieter/Bauträger] bzw. der Eigentümergemeinschaft, unkündbar geschlossen; das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn 2 Monatsmieten nicht bezahlt sind oder eine Summe aussteht, die zwei Monatsmieten entspricht. ... Ich rechne nicht damit, selbst einen Nachmieter finden zu können, denn nach meiner Einschätzung beträgt die Tiefgaragen-Miete gut und gerne 150 % bis 200 % der ortsüblichen Konditionen.