Eigenbedarfskündigung trotz Zeitmietvertrag?
vom 12.3.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Aufgrund eines beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes in den USA haben wir unser Haus zum 20.12.2006 für 3 Jahre an eine amerikanische Familie vermietet, die beruflich bedingt für einen befristeten Zeitraum in Deutschland lebt. Der Mietvertrag enthält ein datiertes Mietende (31.12.2009) sowie eine Begründungsklausel ("Aufgrund eines zeitlich befristeten Auslandsaufenthaltes der Vermieter ist der Mietvertrag befristet"). Es gibt auch eine Kündigungsklausel, nach der das Mietverhältnis jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen gekündigt werden kann.