Mietminderung - feuchter Keller
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
In 2007 bin ich in eine Mietwohnung der Wohnungsgenossenschaft Görlitz gezogen. Zur Wohnung gehört ein Keller, der zu diesem Zeitpunkt dem Augenschein nach trocken war. Seit 2010 läuft bei Starkregen und/oder länger anhaltendem Regen Wasser durch die Außenwand meines Kellers.