Kündigung wg fortgesetzter Verweigerung der Besichtigung v Mängeln?
vom 19.9.2011
73 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Meine Frage: Im (individual-)Mietvertrag ist vereinbart, dass ich zweimal im Jahr das Recht zur Besichtigung nach Terminabsprache habe. ... Jetzt, am 17.09.2011 macht er wieder die gleichen Baumängel sowie Mietzahlung unter Vorbehalt geltend und will mir nur einen Termin für morgen, den 20.10.2011 gewähren, andernfalls würde ich die Mängel stillschweigend anerkennen.