§569 (2) BGB ausserordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Hallo, ich bin Studentin und wohne bei einem Bekannten zur Untermiete. Er bekam von seinem Vermieter untersagt unterzuvermieten. Dies hat er mir erst nachdem ich den Vertrag unterschrieben habe gesagt.