Schönheitsreparaturen bei Auszug
Sehr geehrte Damen und Herren Bin ich verpflichtet beim Auszug aus unserer Wohnung Schönheitsreparaturen durchführen zu lassen, wenn die letzte Schönheitsreparatur vor 7 Jahren stattgefunden hat und folgende Klausel (§3, 6.) in einem Standardmietvertrag formuliert ist? Die Schönheitsreparaturen trägt der Vermieter. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung regelmäßig und fachgerecht vornehmen zu lassen.