§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB Ungeschütztes Mietverhältnis
vom 12.11.2016
28 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Ich nutze eine von mir unter meinem Namen angemietete Wohnung, ich nenne sie mal Wohnung A, zur Untervermietung an Studenten. ... Frage 1: Wäre eine solche Kündigung möglich, wenn ich wirklich bis Ende November in dem Zimmer wohnen würde und dann wieder ausziehen würde ? Frage 2) Wäre eine Kündigung zum 30.11.16 auch möglich, wenn ich erst zum 01.12.16 in die Wohnung ziehen würde ??