Mietvertrag auf Zeit, Kündigungsrecht
vom 2.5.2005
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Es ist ein ganz normaler Vertrag, unter §2 Mietzeit steht die ganz normale Kündigungsfrist von drei Monaten drinnen, und jetzt kommt der Punkt.Unter Verträge von unbestimmter Dauer, hat der Vermieter noch selbst etwas reingetippt, und zwar folgendes: x) Eine Kündigung für beide Vertragspartner kann frühestens zum 30.06.2009 erfolgen.