Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage bzw. möchte zunächst die Sachlage schildern: Vor einigen Jahren bin ich zu meiner Freundin in die von ihr angemietete Wohnung gezogen. ... Nun ist es jedoch so, dass wir uns trennen werden, wobei meine bisherige Partnerin in dieser Wohnung bis auf weiteres wohnen bleibt. Hier nun meine Frage: Bin ich, in Anbetracht der Sachlage, dazu verpflichtet dennoch eine Kündigung unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von drei Monaten zu schreiben, oder reicht die reine Information an den Vermieter mittels eines "Dreizeilers", da sich ja für den Vermieter nichts ändert, d. h. er muß sich ja nicht um einen neuen Mieter für die Wohnung kümmern, sondern diese ist ja nach wie vor vermietet.