Wohnungsbesichtigung mit fremder Person
vom 21.8.2007
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Offensichtlich beabsichtigen die Vermieter, die Miete dadurch zu erhöhen, langjährige Mieter aus den Wohnungen herauszukraulen um an neue Mieter mit entsprechender Mieterhöhung vermieten zu können. ... Bin ich verpflichtet, neben der Vertreterin des Vermieters ebenso fremde Personen zwecks Besichtigung und Vermessung in meine Wohnung einzulassen ? Für das Ausmessen bzw. die Besichtigung durch eine fremde Person (hier Mitarbeiter eines Architekturbüros) wurde uns Mietern kein Grund benannt.