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68 Ergebnisse für eigentümerversammlung zustimmung veränderung miteigentümer

Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu Umbaumaßnahmen
vom 23.8.2013 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Die nächste Eigentümerversammlung ist erst im Frühjahr. Meine Fragen wären wie folgt: - ist es richtig, dass derartigen Modernisierungen das Gesamtbild des Hauses betreffen und somit der Zustimmung der Hausgem. bedürfen? ... - welche Möglichkeiten gibt es alternativ zur Eigentümerversammlung, die Zustimmung der Gem. für die Maßnahme kurzfristig einzuholen?
Lichtschacht Keller - Nutzung durch Miteigentümer erlaubt?
vom 14.10.2014 50 € Historischer Preis
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Ist es tatsächlich so, dass besagter Miteigentümer diesen Lichtschacht auch ohne meine Zustimmung für solche Aktionen nutzen darf? ... Darf mir dieser Miteigentümer tatsächlich verbieten, Änderungen an dem Lichtschacht auszuführen? ... Aufgrund der schwierigen Situation im Haus wird in den kommenden Wochen eine ausserordentliche Eigentümerversammlung stattfinden, daher wären Angaben zu einem Gesetzestext von Vorteil.
Bauliche Veränderung - Zaun
vom 23.10.2012 55 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
In der Gemeinschaftsordnung steht zum Thema bauliche Veränderungen: "In Erweiterung der gesetzlichen in §22 WEG geregelten Fälle der Beschlussfassung über bauliche Veränderungen und Zustimmungspflichten gilt, dass über bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung hinausgehen, in jedem Falle auch mit einer Mehrheit von 3/4 aller vorhandenen Stimmen beschlossen werden kann, ohne dass es zusätzlich der Zustimmung einzelner Miteigentümer bedarf." Meine Frage: Was bedeutet der letzte Halbsatz "ohne dass es zusätzlich der Zustimmung einzelner Miteigentümer bedarf." Wer wären diese Miteigentümer.
Dachausbau bei Wohnungseigentumsgemeinschaft
vom 19.4.2012 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In der Teilungserklärung sind bezüglich baulicher Veränderungen keine speziellen Regelungen getroffen, so dass wir als Laien ausgehen, dass alles nach WEG geregelt ist. ... Weiterhin ist zu erwähnen, dass es noch nie Eigentümerversammlungen gab und auch keinen Verwalter (die Eigentumsgemeinschaft existiert seit 1997) Hier fangen nun unsere Fragen und Probleme an: - Nach eigenen Recherchen bedarf der Ausbau eines Dachbodens der Zustimmung der anderen Eigentümer, und da es sich um eine bauliche Veränderung handelt aller Eigentümer, also einstimmig Sehe ich das richtig? ... Da es bisher keine Eigentümerversammlungen gab, hat er auch keine Vertretung organisiert.
bauliche veränderung oder modernisirende instandsetzung ?
vom 7.5.2012 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
beim beschluss einer modernisierenden instandsetzung genügt wohl die dreiviertelmehrheit der miteigentümer. bei einer baulichen veränderung sollte einstimmigkeit gegeben sein. soweit habe ich nachgelesen. nun ist in einer eigentümerversammlung ohne meine zustimmung folgendes beschlossen worden: die massiven waschbetonbrüstungen sollen rückgebaut werden und durch stahlgitterbrüstungen ersetzt werden. ich fühle mich durch die massnahme zweifach in der nutzung meines balkons unangenehm beeinträchtigt. 1. das sicherheitsgefühl durch die offene vergitterung im 4. stock kommt mir abhanden, selbst wenn ich den blick in die tiefe mit stoffbahnen oder blechen verdecken würde, könnte ich mich niemals so bedenkenlos an die brüstung lehnen wie bei der bestehenden betonwand. 2. den einblick auf meinen balkon in dem ich bisher ungestört im liegestuhl liegen konnte müsste ich mit irgendwelchen mitteln und aufwand wieder verdecken um mich wohl zu fühlen. dies müsste möglicherweise sogar in absprache mit anderen eigentümern geschehen um das gesamtbild der anlage nicht zu stören? kurze frage, wäre ein angriff auf den modernisierungsbeschluss welcher nicht einstimmig zu beschliessen war, erfolgreich und wäre die Umsetzung des Beschlusses eine nachteilige bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG und keine Modernisierungsmaßnahme nach § 22 Abs. 2 WEG ?
Fensteraustausch in einer ETW gegen den Willen der anderen Eigentümer
vom 9.3.2025 für 45 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Dürfen die Miteigentümer sich ganz allgemein gegen modernisierende Instandsetzungen wie einem Fensteraustausch wehren, selbst wenn derartige Maßnahmen angemessen oder angebracht sind? ... Muss ich die nächste ETV zur offiziellen Zustimmung nach meinem Vor-/Antrag in 2024 abwarten oder dürfte ich direkt loslegen? Die Miteigentümer werden von meinem Vorhaben ja so oder so in keinster Weise geschädigt und sind nur für den Tag/ die Tage des Fensterwechsels von etwas Lärm beeinträchtigt.
Balkone ohne Baugenehmigung
vom 18.12.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
In einer Eigentümerversammlung wurde von der Hausverwaltung die nachtägliche Genehmigung vorerst auf Mehrheitsbeschluss zurückgestellt. ... Die Eigentümer der We´s mit Balkon können jeden Beschluss einer Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit für sich entscheiden. ... Benötigen die Eigentümer für eine nachträgliche Baugenehmigung meine Zustimmung und kann ich diese verweigern?
WEG eigenmächtige bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum
vom 6.5.2022 für 100 €
Einige Miteigentümer wünschen (vermutlich) ein einheitliches Erscheinungsbild. ... Meine Fragen: - Kann man davon ausgehen, dass stillschweigend eine Zustimmung vorlag, da ja u.a. die Heckenpflege in all den Jahren übernommen wurde? ... - Oder: muss sich die Hausverwaltung für die Wiederherstellung des alten Zustands an die Vorbesitzerin wenden, die diese bauliche Veränderung ohne Genehmigung durchgeführt hat?
Internet Kabel - Genehmigung auf Eigentuemerversammlung verschoben
vom 6.5.2017 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Nun hat die Hausverwaltung die Genehmigung von der Zustimmung der Miteigentuemer bei der naechsten Versammlung abhaengig gemacht, die erst Ende Mai stattfindet. Meiner Ansicht nach sollte dies aber nicht notwendig sein, da es nicht zu baulichen Veraenderungen kommt. ... Meine Frage: War der Verwalter berechtigt, die Zustimmung zu verweigern und koennte die Eigentuemvergemeinschaft die Verlegung des Kabels im Mehrheitsbeschluss verhindern?
§22 nach WEG-Novellierung
vom 6.3.2007 50 € Historischer Preis
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Sämtliche Veränderungen wurden ohne Einschaltung resp. Zustimmung der WEG vorgenommen. ... Die übrigen vier Wohnungen gehören ebenfalls dem Bauträger, der den Veränderungen jedoch zustimmte.
Benötigte Mehrheit bauliche Veränderung
vom 21.12.2013 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, wir leben in einer WEG mit mehr als 150 Wohnungen aufgeteilt in mehrere Häuser und sind an ein BHK für Fernwärme angeschlossen. Dafür ist eine Grunddienstbarkeit in unseren Urkunden eingetragen, eine notarielle Urkunde ist dafür im Grundbuch hinterlegt. (Deren Wortlaut würde leider hier die Fragestellung sprengen) Da die Heizungsanlage defekt ist, ist nun angedacht, eine Gasheizung mit Außenkaminen zu errichten.
WEG-Beschluss, bzw. Nichtbeschluss + Umsetzung baulicher Veränderung
vom 21.3.2016 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich wollte ihr helfen, habe mich selber an die Verwaltung gewandt und mich auf unser Protokoll bezogen und bekam die gleiche Antwort, Originaltext: Tatsächlich müssen gewünschte Erhöhungen oder Veränderungen auf der Eigentümerversammlung genehmigt werden. ... Und zu dem damaligen Zeitpunkt auch kein Eigentümer weitere Veränderungen vornehmen wollte. ... "Keiner der Miteigentümer ist berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Verwalters von sich aus Veränderungen oder Neuerungen an den gemeinschaftlichen Sachen vorzunehmen."
Bauliche Veränderung Wohnung/Wintergarten
vom 7.7.2007 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Die anderen Miteigentümer waren wenig begeistert, da sich die Fensterfläche dadurch von 4qm auf ca. 14qm erhöht hatte und niemand wusste wie das neue Fundament wärmeisoliert war, wobei der darüber liegende Loggiaboden und die Betonsäulen überhaupt nicht isoliert sind. Es wurde für die Versammlung 2007 ein Beschlussantrag auf die Tagesordnung gesetzt der dann einstimmig abgelehnt wurde vor allem wegen dem fehlenden Wärmegutachten, der übergangenen Eigentümer und auch der Aussage eines Eigentümers der, hätte er Kenntnis von der baulichen Veränderung der Wand gehabt, der Verglasung nicht zugestimmt hätte. ... Bei wohnungsautarker Wärmeversorgung gehört die gesamte Heizungsanlage zum Sondereigentum 3.6 Bauliche Veränderungen Für Bauliche Veränderungen gilt § 22 Abs. 1 WEG. … abweichend von § 22 Abs. 1 WEG können folgende bauliche Veränderungen mit ¾ Mehrheit der anwesenden Stimmrechte beschlossen werden: -Verglasung von Terrassen, Loggien und Dachterrassen in Form von Wintergärten Protokoll der Eigentümerversammlung 2007 TOP 6a:Beschlussfassung über eine nachträgliche Genehmigung der Entfernung der Wand zwischen Wintergarten und Wohnzimmer der Familie Mustermann Familie Mustermann ist für diesen Tagesordnungspunkt nach § 25 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz nicht stimmberechtigt.
Sondernutzungsrecht Garten
vom 24.10.2010 45 € Historischer Preis
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In der TOP Liste für die nächste Eigentümerversammlung erscheint jetzt dieser Vorgang zur Abstimmung für eine nachträgliche Bewilligung. ... Meine Frage zu diesem Vorgang ist: Müssen alle Wohnungseigentümer einer nachträglichen Genehmigung dieser baulichen Veränderung zustimmen oder - wenn nicht - welche Mehrheit ist erforderlich?
Einbau eines EC-Geldautomaten im Mehrfamilienhaus ohne WEG-Zustimmung
vom 1.5.2017 62 € Historischer Preis
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Der Einbau des EC-Geldautomaten erfolgte ohne Kenntnis und ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. ... Auch die erheblichen Veränderungen an der Fassade des Hauses (Gemeinschaftseigentum), die von der Eigentümergemeinschaft zugestimmt sein müssten, wurden bei dem Einbau außer Acht gelassen. ... Welche Schritte sind notwendig und habe ich eine Chance als einzelne Eigentümerin, wenn die Mehrheit der Eigentümer "nachträglich" bei der nächsten Eigentümerversammlung dem Eibau zustimmen wird?
Balkonbespannung verweigern, Eigentümergemeinschaft
vom 28.9.2011 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Vor zwei Jahren hat die Eigentümergemeinschaft mit Zustimmung aller Betroffenen beschlossen, dass Balkone angebracht werden sollen. ... Nun meine Fragen: (1) Bin ich durch den Beschluss der Eigentümerversammlung gezwungen die einheitliche Balkonbespannung anzubringen? (2) Steht mir aufgrund §22 WEG das Recht zu, die Balkonbespannungen an den anderen Balkonen entfernen zu lassen, da ich dieser „baulichen Veränderung" nicht zugestimmt habe?
Sondernutzungsrecht / Stimmrecht
vom 26.2.2011 45 € Historischer Preis
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Wir haben einen Anteil von 30/100 an der Einheit und der Rest steht zum Verkauf und somit hätten wir dann mit einem neuen Miteigentümer zu tun, der wie die jetzigen Besitzer 70/100 erwirbt. ... Stimmrecht in der Eigentümerversammlung steht allerdings in der Teilungserklärung - richtet sich nach der Zahl der Wohnungen, so dass also auf jedes Wohnungseigentum eine Stimme entfällt - Es gibt insgesamt 3 Miteigentumsanteile: 50/100 = Sondereigentum Laden und Nebenräume 20/100 = Wohnung im 1. ... Obergeschoss Nun zu meinen Fragen: 1. hat der aktuelle bzw. zukünftige Eigentümer des Anteils Laden und Nebenräume KEIN Stimmrecht in der Eigentümerversammlung, da in der Teilungserklärung bei der Vergabe des Stimmrechts nur die Wohnungen geschrieben wurden und somit nur die Eigentümer der Wohnung 1 + Wohnung 2 Stimmrecht haben?
Bastmatte als Balkon-Sichtschutz bei Wohnungseigentum
vom 19.11.2010 60 € Historischer Preis
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Auf der Eigentümerversammlung des letzten Jahres sagte ein Miteigentümer (der Architekt der Anlage), er würde meinen Sichtschutz dulden, soweit keine Nachahmung stattfindet und es würde sich um eine nicht erlaubte bauliche Veränderung handeln. ... Zählt eine von innen angebrachte Bastmatte als Sichtschutz zu "Balkonverkleidungen" und ist eine bauliche Veränderung? ... Ist es berechtigt, dass ein Miteigentümer jeglichen Sichtschutz untersagt?
Umlageschlüssel Wasserkosten, eigenen Wasseranschluss beantragen
vom 30.5.2014 46 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, seit drei Jahren versuche ich uber die Eigentümerversammlung den Umlageschlüsse für Wasser auf Verbrauchsabhängig ändern zu lassen. ... Nach rücksprache mit den Stadtwerken kann ich mir einen eigenen Wasseranschluss legen lassen und eine Eigene Wasseruhr anschließen lassen, aber nur mit zustimmung der Miteigentümerin.