Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu Umbaumaßnahmen
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Die nächste Eigentümerversammlung ist erst im Frühjahr. Meine Fragen wären wie folgt: - ist es richtig, dass derartigen Modernisierungen das Gesamtbild des Hauses betreffen und somit der Zustimmung der Hausgem. bedürfen? ... - welche Möglichkeiten gibt es alternativ zur Eigentümerversammlung, die Zustimmung der Gem. für die Maßnahme kurzfristig einzuholen?