Pssive Sterbehilfe
vom 1.4.2010
80 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Der Patient ist als Folge eines Herzinfarktes ins Koma gefallen und auch nach Reanimation nicht wieder zu Bewusstsein gelangt. ... Der Ausdruck "klinisch tot" wurde in der Kommunikation bisher vermieden, obwohl das EEG de facto den Hirntod zeigt (Sohn des Patienten ist Arzt). Es liegt keine unterschriebene Patienten- oder Vorsorgeverfügung vor, da der Patient die Verfügung zwar angefordert und gelesen hatte, aber schlichtweg vor seinem Herzinfarkt nicht mehr dazu gekommen war, sie zu unterzeichnen.