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Zutritt während allg. Besuchszeit zu geschlossener psych. Abteilung

29. September 2010 22:34 |
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Medizinrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Kann die behandelnde Ärztin mein Besuchsrecht bei meiner volljährigen Tochter, die in einer psychiatrischen Abteilung untergebracht ist, gegen den Willen meiner Tochter einschränken?

Es gibt keine speziellen Regelungen über das Besuchsrecht in einem Krankenhaus. Das Recht des Patienten, Besuch zu empfangen, ist jedoch ein subjektives, unabdingbares Recht und durch den Schutz der Familie gemäß Art. 6 GG besonders stark ausgeprägt. Das Krankenhaus könnte das Besuchsrecht nur dann einschränken, wenn das therapeutische Ziel gefährdet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das Krankenhaus an den Willen Ihrer Tochter gebunden. Es wird empfohlen, sich mit dem Chefarzt oder der Leitung des Krankenhauses in Verbindung zu setzen, sollte das Besuchsrecht eingeschränkt werden.

Meine volljährige Tochter ist seit ca. 2 Wochen in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung des Bezirks untergebracht. Sie hat seit längerer Zeit ständig Schmerzen, was sie an den Rand der Verzweiflung gebracht hat.
Sie wohnt eigentlich ca. 450km weg von mir in einer anderen Stadt in einer eigenen Wohnung,
wollte jedoch in meine Nähe als sie wieder akut erkrankt ist.
Ich habe sie seitdem fast täglich besucht, wenn dies mein Beruf zuließ. Die Klinik liegt an meinen Heimweg.
Die Besuchszeit gemäß mir übergebenem Informationsblatt der Abteilung ist täglich 13:00 bis 19:30 ( nicht für Kinder unter 14 Jahren ).
Vor einigen Tagen hat mir die behandelnde Ärztin ihren ( Wunsch?) mitgeteilt, daß ich meine Tochter nicht mehr so oft besuchen möge
und meine Besuche auf 2x je Woche sowie am Wochenende beschränken sollte. Dies wurde mir praktisch ohne Begründung im Beisein meiner Tochter mitgeteilt.
Ich habe dies als Wunsch verstanden und dies nicht allzu ernst genommen und dazu zunächst keine Stellung genommen.
Als ich heute meine Tochter zum dritten Mal besucht habe ( sie hatte heute eine wichtige Untersuchung und ich wollte natürlich das Ergebnis wissen ) , wurde ich zunächst (versehentlich) in die Abteilung und zu meiner Tochter gelassen.
Nach kurzer Zeit erschien jedoch 2 Pflegekräfte und forderten mich sehr bestimmt auf zu gehen, da dies die behandelnde Ärztin mir ja mitgeteilt hätte.
Meine Tochter möchte, daß ich sie häufiger besuche als nur 2x je Woche.
Dies hat sie den Pflegekräften auch mitgeteilt.
Ist die Abteilung bzw. Ärztin eines öffentlichen Krankenhauses dazu berechtigt gegen den Willen meiner Tochter eine allgemeine Besuchszeit bzw. das Besuchsrecht für mich einzuschränken ?

30. September 2010 | 00:50

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Es gibt keine speziellen Regelungen über das Besuchsrecht in einem Krankenhaus. Rechtsgrundlage könnte beispielsweise das Hausrecht der Klinik sein, welches in der Hausordnung geregelt ist. Allerdings besteht ein subjektives, unabdingbares Recht des Patienten, Besuch zu empfangen. Dies ist auch durch den Schutz der Familie gem. Art. 6 GG besonders stark ausgeprägt. Es obliegt in der Regel dem Patienten, den Umfang des Besuchs zu empfangen. Eingeschränkt werden kann dies ggf. dann, wenn das therapeutische Ziel gefährdet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so dürfte das Krankenhaus an den Willen Ihrer Tochter gebunden sein. Ich empfehle Ihnen daher, sich ggf. mit dem Chefarzt oder der Leitung des Krankenhauses in Verbindung zu setzen, sollte man Ihnen das Besuchrecht einschränken.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
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