Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Es gibt keine speziellen Regelungen über das Besuchsrecht in einem Krankenhaus. Rechtsgrundlage könnte beispielsweise das Hausrecht der Klinik sein, welches in der Hausordnung geregelt ist. Allerdings besteht ein subjektives, unabdingbares Recht des Patienten, Besuch zu empfangen. Dies ist auch durch den Schutz der Familie gem. Art. 6 GG
besonders stark ausgeprägt. Es obliegt in der Regel dem Patienten, den Umfang des Besuchs zu empfangen. Eingeschränkt werden kann dies ggf. dann, wenn das therapeutische Ziel gefährdet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so dürfte das Krankenhaus an den Willen Ihrer Tochter gebunden sein. Ich empfehle Ihnen daher, sich ggf. mit dem Chefarzt oder der Leitung des Krankenhauses in Verbindung zu setzen, sollte man Ihnen das Besuchrecht einschränken.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
E-Mail: