Guten Morgen,
Ich kann Ihnen leider nicht dazu raten, gegen die Kostenforderung anzugehen.
Maßgeblich ist hier zunächst die fachkundige Einschätzung des einliefernden Arztes, ob eine akute Gesundheitsgefährdung besteht. Hier gilt natürlich ein weites Ermessen. Im Zweifel wird der Arzt eher eine Einweisung vornehmen, um Risiken zu vermeiden.
Sie müßten bei einer Nichtzahlung den Nachweis führen, dass der Arzt zumindest grob fahrlässig falsch gehandelt hat. Diesen Beweis werden Sie nicht führen koennen, zumal schon allein der erhebliche
Promillegehalt für eine Gefährdung spricht.
Ich kann Ihnen deshalb nicht raten, gegen die Kosten vorzugehen.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weiter geholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt
Esenser Str. 19
26603 Aurich
Tel. 04941-605347
Fax 04941-605348
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
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